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Gemeinde Mels

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Inhalt

Einbürgerungsrat Mels - Öffentliche Auflage Einbürgerungsbeschlüsse

28. April 2020

 

Der Einbürgerungsrat Mels hat folgenden Personen das Bürgerrecht der Politischen Gemeinde Mels und der Ortsgemeinde Mels SG erteilt:

 

  1. Almasi Balint, geb. 30.06.1980, Antalfi Andrea, geb. 08.06.1981 und den Kindern Almasi Adrian, geb. 24.03.2010 und Almasi Patrik, geb. 21.07.2012, Staatsangehörigkeit: Ungarn, Felsweg 6, 8887 Mels
     
  2. Dervishi Vetim, geb. 28.04.1983 und den Kindern Dervishi Anisa, geb. 23.12.2014 und Dervishi Kenza, geb. 23.12.2017, Staatsangehörigkeit: Nordmazedonien, Grossfeldstrasse 9, 8887 Mels
     
  3. Hoffmann Andreas, geb. 06.04.1981, Hoffmann Nina, geb. 16.03.1983 und den Kindern Hoffmann Max Timon, geb. 06.03.2009, Hoffmann Mia Malou, geb. 20.03.2012 und Hoffmann Ben Lenio, geb. 20.02.2017, Staatsangehörigkeit: Deutschland, Mühlesteinweg 6, 8887 Mels
     
  4. Osmani Astrit, geb. 15.10.1993, Staatsangehörigkeit: Serbien, Hofstrasse 2, 8887 Mels
     
  5. Pitaro Elisabetta, geb. 24.11.1987 und Sohn Pitaro Gregorio, geb. 14.02.2008, Staatsangehörigkeit: Italien, Bahnweg 7, 8887 Mels
     
  6. Platz Dorothee, geb. 25.10.1977, Staatsangehörigkeit: Deutschland, Ahornweg 29, 8887 Mels
     
  7. Mitrovic Tijana, geb. 07.09.1979, Staatsangehörigkeit: Bosnien und Herzegowina, Bahnhofstrasse 35A, 8887 Mels

 

Das Auflagedossier mit dem Einbürgerungsbeschluss liegt während 30 Tagen, d.h. vom 28. April 2020 bis 27. Mai 2020, beim Sekretariat des Einbürgerungsrates Mels im Haus Siebenthal, Kirchstrasse 31, Büro Nr. 201, 2. Obergeschoss, öffentlich auf.

In Mels Stimmberechtigte können während der Auflagefrist Einsicht in die Dossiers nehmen und gegen die einzelnen Einbürgerungsbeschlüsse schriftlich und begründet Einsprache erheben.
Die Einsprache ist gültig, wenn sie innert der Auflagefrist eingereicht wurde und hinreichend begründet ist und wenn sie keine Ausführungen enthält, die gegen das Verbot der Diskriminierung verstossen. Die Einsprache gilt als hinreichend begründet, wenn bezogen auf den Beschluss des Einbürgerungsrates dargelegt wird, dass Angaben in den Unterlagen des Auflagedossiers unvollständig oder unrichtig sind, dass wegen neu eingetretener Tatsachen, die mit der gesuchstellenden Person in Zusammenhang stehen, Angaben zu ergänzen sind oder dass die Feststellung des Einbürgerungsrates, dass die Voraussetzungen an die Eignung erfüllt sind, unzutreffend ist.

 

8887 Mels, 20. April 2020                                                                  Einbürgerungsrat Mels