Öffentliche Planauflage "Geissweg; Ersatzbrücke Gafarrebach - Strassenanpassung an neue Brücke; Strassenprojekt und Teilstrassenplan"
Gemeinde Mels – Der Gemeinderat hat am 20. November 2018 gestützt auf Art. 39 ff. des Strassengesetztes (sGS 732.1) folgendes Projekt genehmigt und erlassen:
Geissweg (Gemeindestrasse 3. Klasse / Nr. 491); Ersatzbrücke Gafarrabach - Strassenanpassung an neue Brücke; Strassenprojekt und Teilstrassenplan
Auflageort
Bauverwaltung, Haus Siebenthal, Kirchstrasse 31, 8887 Mels
Auflagefrist
8. Januar bis 7. Februar 2019
Schriftliche und begründete Einsprachen gegen den Teilstrassenplan mit Sachverhaltsbeschrieb und Antrag können während der Auflagefrist beim Gemeinderat Mels, Postfach 102, 8887 Mels, erhoben werden. Zur Einsprache ist befugt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartun kann (Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1; VRP).