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Gemeinde Mels

Öffnungszeiten
Rathaus

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Inhalt

Verkehrsanordnung

25. November 2019

Das Polizeikommando verfügt in Anwendung von Art. 3 SVG (SR 741.01), Art. 107 und Art. 113 SSV (SR 741.21) sowie Art. 19 Abs. 1 EV zum SVG (sGS 711.1) folgende Verkehrsanordnung:

Örtlichkeit

Heiligkreuz-Ragnatsch, Ludiweg, Parkplatz Seilbahn Palfries (Grundstück-Nrn. 1833 + 3719)

Maßnahmen

Unterbinden der Zufahrt über die südwestliche Grundstückserschliessung mit dem Signal «Einfahrt verboten»

Ein Parkfeld für Gehbehinderte; angezeigt durch das Signal «Parkieren gestattet» (4.17) mit dem Piktogramm 'Gehbehinderte' (5.14) und gelb-markiertem Parkfeld mit dem Symbol 'Gebehinderte' (5.14)

Rechtsmittel: Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 43bis und Art. 47 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP) innert 14 Tagen Rekurs an das Sicherheits- und Justizdepartement, Oberer Graben 32, 9001 St. Gallen, erhoben werden. Zur Erhebung des Rekurses ist berechtigt, wer an der Änderung oder Aufhebung der Verfügung ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 VRP).

 

Mels, 25. November 2019                                           Das Polizeikommando