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Gemeinde Mels

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Pressemitteilung zum Rechnungsversand der Serafe AG

17. Januar 2019

Seit Anfang Januar 2019 verschickt die Serafe AG als neue Erhebungsstelle für die Radio- und Fernsehgebühren die Rechnungen. Darin wird darauf hingewiesen, dass sich die Einwohne(innen) bei Unstimmigkeiten direkt an ihre Einwohnerkontrolle zu wenden haben. Dies führt zu zahlreichen Rückfragen bei den Gemeinden.

Der Vorstand des VSED traf sich deshalb am 16. Januar 2019 mit Vertreter(inne)n des Bakom und der Serafe AG. Der VSED hat seine Unzufriedenheit zum Ausdruck gebracht und bedauert, nicht in den Umsetzungsprozess eingebunden worden zu sein. Er weist auf folgende Probleme hin:

Der Eidgenössische Wohnungsidentifikator (EWID), welcher von den Bundesbehörden ausschliesslich für statistische Zwecke eingeführt wurde, eignet sich grundsätzlich nicht für die Rechnungserhebung. Der VSED hat bereits im November 2015 anlässlich der Anhörung zur Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung RTVV gegenüber dem Bakom auf diese Prob-lematik aufmerksam gemacht. Das Einwohnerregister wird täglich laufend aktualisiert, entsprechend der Meldequote der Bevölkerung, weshalb vom Bundesamt für Statistik ein Toleranz-schwellenwert für die Aktualisierung von zwei Prozent festgelegt wurde. Ein Grund dafür ist, dass Meldungen von Bewohnern, Liegenschaftsverwaltungen oder Eigentümern, oft nicht chronologisch erfolgen und daher "Überschneidungen" zwischen alten und neuen Mietern häufig über einen kurzen Zeitraum auftreten. Dazu trägt auch die Tatsache bei, dass das Eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister durch die zuständigen Baubehörden nicht immer in Echtzeit aktualisiert werden kann.

Die Serafe AG verweist ihre und Kund(inn)en bei Unstimmigkeiten an die Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde. Aufgrund einer ersten Auslegeordnung durch mehrere Gemeinden stellt der VSED fest, dass die Daten in den meisten Fällen korrekt und keine Änderungen im Einwohnerregister notwendig sind. Viele Fragen beziehen sich auf die Rechnung an sich (z.B. Fristen, Ratenzahlungen, Befreiungsanträge, usw.) wofür die Serafe AG zuständig ist.

Da die Serafe AG darüber hinaus für den Rechnungsversand nicht die aktuellsten Daten der Einwohnerregister verwendet hat (Stichtag: November 2018, Versand: Januar 2019), ist eine grosse Anzahl der Reklamationen berechtigt.

Präsidium: Carmela Schürmann, Leiterin Kompetenzzentrum Bevölkerungsamt Stadt Zürich, Tel. 044 412 32 09 / carmela.schuermann@zuerich.ch
Sekretariat: Walter Allemann, Leiter Einwohnerkontrolle, Tel. 056 437 77 41 / walter.allemann@wettingen.ch


Mit den Vertretern des Bakoms und der Serafe AG wurden verschiedene Lösungsansätze dis-kutiert. Der Vorstand des VSED hat folgende Änderungen gefordert, die zeitnah umzusetzen sind:

  • Die Serafe AG ist für die Rechnungsempfänger(innen) die erste Ansprechstelle.
  • Die Triage der verschiedenen Beschwerden erfolgt durch die Serafe AG um die Unannehmlichkeiten der Bevölkerung so weit als möglich zu minimieren.
  • Auf Mahnschreiben ist zu verzichten, bis die bestehenden Probleme behoben sind.
  • Die Vorgehensweise für die Datenaufbereitung ist eingehend zu analysieren und zu korrigieren. Dabei sind der VSED und andere involvierte Stellen einzubeziehen.

Selbstverständlich werden von den Einwohnerdiensten notwendige Anpassungen im Einwoh-nerregister vorgenommen. Dazu sind aber oft vertiefe Abklärungen notwendig. Der VSED be-tont ausdrücklich, dass die Einwohnerregister schweizweit eine hervorragend Datenqualität aufweisen.