Fakultatives Referendum: Teilzonenplan Plonserfeld I
(fakultatives Referendum gemäss Art. 30 Gesetz über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (abgekürzt Baugesetz; sGS 731.1) sowie Art. 13 Gemeindeordnung)
Gegenstand: Teilzonenplan Plonserfeld I
Erlass Gemeinderat: 10. Juli 2017
Referendumsfrist: 6. März bis 4. April 2018
Einsicht in Unterlagen: Die Unterlagen können in der Gemeinderatskanzlei, Rathaus, Platz 2, Büro Nr. 25, 8887 Mels eingesehen werden.
Quorum: Für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens sind 574 gültige Unterschriften notwendig.
Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist der Gemeinderatskanzlei Mels einzureichen.