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Gemeinde Mels

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Rathaus

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Öffentliche Planauflage Baulinienplan Untergässli

16. Januar 2017
Öffentliche Planauflage

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 10. Januar 2017 folgendes Projekt erlassen: 

Baulinienplan Untergässli

In Anwendung von Art. 29 ff. Baugesetz (731.1; BauG) wird der Plan vorschriftsgemäss öffentlich aufgelegt.

Auflageort
Bauverwaltung, Haus Siebenthal, Kirchstrasse 31, 8887 Mels

Auflagefrist
16. Januar bis 14. Februar 2017

Schriftliche und begründete Einsprachen gegen die Baulinienpläne können gemäss Art. 29bis BauG während der Auflagefrist beim Gemeinderat Mels erhoben werden. Zur Einsprache ist befugt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartun kann (Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1; VRP).