Zweiter Wahlgang Gesamt-Erneuerungswahlen
Zweiter Wahlgang
Da bei den Gesamt-Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden vom 25. September 2016 nicht genügend Kandidaten das absolute Mehr erreichten, ist für folgende Sitze ein 2. Wahlgang durchzuführen:
- Gemeinde Bad Ragaz
- Gemeinde Flums
- Gemeinde Mels
- Gemeinde Pfäfers
- Gemeinde Quarten
- Gemeinde Sargans
2 Mitglieder des Schulrats
Der 2. Wahlgang für die Gesamt-Erneuerungswahlen findet am Sonntag, 27. November 2016, statt. Vorbehalten bleibt das Zustandekommen stiller Wahlen.
Einreichung von Wahlvorschlägen
Für den 2. Wahlgang werden Stimmzettel mit vorgedruckten Kandidatennamen herausgegeben, soweit gültige Wahlvorschläge dazu vorliegen. Gültige Wahlvorschläge dienen auch als Grundlage für das Zustandekommen stiller Wahlen.
Die Wahlvorschläge müssen spätestens am Montag, 3. Oktober 2016, 16.00 Uhr, bei der jeweiligen Gemeinderatskanzlei eintreffen. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung der Einreichefrist.
Wahlvorschläge sind gültig, wenn sie von wenigstens 15 von in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten unterzeichnet sind, höchstens gleich viele Kandidaten enthalten, wie Mandate zu vergeben sind, und ausschliesslich wählbare Kandidaten enthalten, die ihrer Kandidatur zugestimmt haben. Die Gemeinderatskanzleien geben entsprechende Formulare ab. Die Unterlagen können auch von den Homepages der Gemeinden heruntergeladen werden.
Stille Wahl
Wenn auf den gültigen Wahlvorschlägen zusammengezählt nicht mehr und auch nicht weniger Personen kandidieren, als Mandate zu vergeben sind, kommt im 2. Wahlgang der Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden automatisch eine stille Wahl zustande. Somit entfällt der Urnengang. Die Wahl wird an den offiziellen Anschlagstellen sowie im "Sarganserländer" veröffentlicht.
Zugehörige Objekte
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Erneuerungswahl_GPK_Kandidatur_und_Unterschriftenliste_-_2._Wahlgang.xls | Download | 0 | Erneuerungswahl_GPK_Kandidatur_und_Unterschriftenliste_-_2._Wahlgang.xls |