Öffentliche Planauflage Teilzonenplan Bödeli Weisstannen
Öffentliche Planauflage
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 10. Februar 2015 erlassen:
Teilzonenplan Bödeli Weisstannen
(Zonenanpassung flächengleich)
In Anwendung von Art. 29ff. Baugesetz (731.1, abgekürzt BauG) wird der Planerlass vorschriftsgemäss öffentlich aufgelegt.
Auflageort
Bauverwaltung, Haus Siebenthal, Mels
Auflagefrist
3. März bis 1. April 2015
Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich und begründet, mit einem Antrag versehen, dem Gemeinderat Mels einzureichen. Zur Einsprache ist befugt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartun kann (Art. 29bis BauG und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1).
8887 Mels, Februar 2015 Gemeinderat Mels