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Gemeinde Mels

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Schiesspflichtplakat 2021 / obligatorisches Programm

21. April 2021

Allgemeines zur Schiesspflicht 2021

Aufgrund der besonderen Lage infolge COVID-19 hat der Chef Kommando Ausbildung in Absprache mit dem Schweizer Schiesssportverband (SSV) für den Bereich Schiesswesen ausser Dienst für das Jahr 2021 folgende Entscheide getroffen:

  • Die Angehörigen der Armee haben die Schiesspflicht im Jahr 2021 wieder zu erfüllen.
  • Gemäss Schiessverordnung (512.31) müssen die Bundesübungen bis 31. August 2021 beendet sein. Bei Epidemien oder aus anderen zwingenden Gründen kann auf Gesuch hin ein späterer Termin bewilligt werden. Auf Antrag des Schweizer Schiesssportverbandes (SSV) wird die Frist für die Durchführung der BU und JSK bis 30. September 2021 verlängert.
  • Wir stellen jedoch fest, dass die meisten Vereine pünktlich die Saison starten können und deshalb bis zum jetzigen Zeitpunkt Bundesübungen regulär nur bis Ende August anbieten.

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