Pro Infirmis Sozialberatung
Zuständig auch für die Gemeinde Mels
Wer kann die Pro Infirmis Sozialberatung in Anspruch nehmen?
- Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung bis zum AHV-Alter
- Angehörige und weitere Bezugspersonen aus den Bereichen Arbeit, Medizin und Therapie etc
Mentschen mit Sucht-, Aids- und Krebserkrankungen werden an die zuständigen Fachstellen vermittelt.
Die Sozialberatung bietet:
- Hilfe im Umgang mit der Krankheit und in Überfoderungssituationen
- Beratung in Beziehungsfragen
- Unterstützung bei Schwierigkeiten am Arbeitsplatz
- Klärung in Rechtsfragen im Sozialversicherungsbereich
- Beiträge bei finanziellen Engpässen
- Case Management in speziellen Fällen
Diplomierte Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter beraten in Einzel-, Paar- und Familiengesprächen.
Die Beratung kann nach telefonischer Vereinbarung für BewohnerInnen der Region Sarganserland und Werdenberg in der Beratungsstelle Sargans und
für BewohnerInnen des Oberrheintals in der Sprechstunde Altstätten erfolgen.
Die Beratung ist grundsätzlich kostenlos. Die Pro Infirmis kann mit einer freiwilligen Spende unterstützt werden.